Platzordnung

 

Sehr geehrte Campingfreunde,

 

wir freuen uns, dass sie unseren Campingplatz gewählt haben und wünschen Ihnen einen erholsamen Aufenthalt.

Unser Campingplatz ist vom 01.April bis 30.September jeden Jahres geöffnet. Die unmittelbare Betreuung der Campinggäste und des Platzes erfolgt durch die Pächter Fam. Florian Ullrich, an die Sie sich bei auftretenden Fragen jederzeit wenden können.

Sollte niemand vor Ort sei, rufen Sie bitte 0049 151 42844602 o. 0049 9371 3985 an. Wir bitten Sie während Ihres Aufenthaltes nachfolgende Regeln zu beachten:

  1. Der Zutritt zum Campingplatz ist nur nach Anmeldung gestattet. Der ankommende Campinggast bzw. Besucher meldet sich daher zuerst in der „Rezeption“ an. Das Campingplatzpersonal kann die Personalausweise eines jeden Campinggastes und Besuchers in Augenschein nehmen.
  2. Der Campinggast bzw. Besucher zahlt nach dem Entgeltverzeichnis, das dem Aushang zu entnehmen ist, die für diesen Campingplatz festgesetzten Gebühren.
  3. Ordnung und Sauberkeit sind selbstverständliche Pflicht aller Benutzer des Campingplatzes. Alle Anlagen und Einrichtungen sind schonend zu behandeln. Das Abreißen von Ästen und Zweigen von Bäumen und Hecken ist verboten.
  4. Den Weisungen des Campingplatzpersonals muss Folge geleistet werden, insbesondere bezüglich der Aufstellung von Kraftfahrzeugen, Wohnwagen, Zelten und ähnlichen Anlagen.
  5. Hunde jeder Größe müssen ständig an kurzer Leine gehalten werden und dürfen ihr Geschäft nicht auf dem Campingplatz verrichten. Dies gilt auch auf Ihrem Stellplatz.
  6. Das Umgrenzen der Stellplätze mit Gräben und Einfriedungen ist verboten. Es ist darauf zu achten, dass niemand durch Zeltpflöcke, Zeltschnüre oder anderes Zeltzubehör gefährdet oder belästigt wird. Auch das ziehen von Gräben auf den Stellflächen ist verboten.
  7. Abfälle aller Art gehören ausschließlich in die dafür vorgesehenen Abfallbehälter.
  8. Grillen ist nur unter ständiger Aufsicht mindestens einer erwachsenen Person erlaubt. Das Grillheizmaterial muss spätestens um 22.00 Uhr vollständig und dauerhaft abgelöscht sein. Die Benutzung von Brandbeschleunigern jeglicher Art ist ausnahmslos (insbesondere auch beim Grillen) verboten. Das Entzünden von Leuchtraketen, Leuchtmunition, Feuerwerkskörpern und dergleichen ist auf dem gesamten Campinggelände verboten.
  9. Die Platzruhe dauert von 13.00 – 15.00 Uhr und von 22.00 – 7.00 Uhr. Laute Musik und laute Unterhaltungen sowie alle Ruhestörungen sind in dieser Zeit zu unterlassen. In der Zeit von 22.00 – 7.00 Uhr und von 13.00 – 15.00 Uhr dürfen keinerlei Fahrzeuge den Campingplatz befahren. Radio- und Fernsehgeräte, CD- sowie MP3-Player oder ähnliche Geräte dürfen nur in Zeltlautstärke betrieben werden. Wer gegen diese Bestimmungen der Platzruhe in grober Weise verstößt, muss mit sofortigem Platzverweis rechnen!
  10. Der Notfallschlüssel an der Schranke ist nur im äußersten Notfall zu verwenden. Bei Benutzung ist dies sofort dem Campingplatzpersonal mitzuteilen.
  11. Bei Jugendgruppen wird sich vorbehalten, bei Anreise, eine zusätzliche Gebühr (ab 10,00 € pro Person) zu verlangen und diese nur bei ordnungsgemäßer Einhaltung der Platzordnung, insbesondere der Platz- und Ruhezeiten, wieder auszuzahlen.
  12. Das Fahren mit Fahrzeugen aller Art ist nur in der Zeit von 7.00 – 13.00 Uhr und von 15.00 22.00 Uhr und nur im Schritttempo (10km/h) gestattet.
  13. Der Standplatz ist vom Campinggast vor seiner Abreise vollständig in Ordnung zu bringen.
  14. Der Campingplatz ist Erholungssuchenden vorbehalten. Die Ausübung eines Gewerbes auf dem Campingplatz und Schaustellungen sind nicht gestattet.
  15. Das Campingplatzpersonal ist in Ausübung des Hausrechts berechtigt, die Aufnahme von Personen zu verweigern oder sie des Platzes zu verweisen, wenn dies zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung auf dem Campingplatz und im Interesse der Campinggäste erforderlich erscheint.
  16. Bei Anreise steht der Stellplatz ab 15:00 zur Verfügung. Eine frühere Nutzung ist nur in Ausnahmefällen und nach Absprache möglich. Der Stellplatz ist bis 12:00 Uhr zu verlassen.
  17. Die Sanitärgebäude und dessen Einrichtungen sind schonend und rücksichtsvoll zu behandeln. Im gesamten Sanitärgebäudebereich gilt Rauchverbot. Glasflaschen, Gläser und andere gefährliche Gegenstände sind im Sanitärgebäude verboten. Die Sanitäreinrichtungen dürfen nur von Campinggästen und deren Besuchern benutzt werden. Kurzfristige Sperrungen zur Durchführung notwendiger Reinigungs- bzw. Wartungsarbeiten können erfolgen.

 

Einen schönen Aufenthalt wünscht Fam. Florian Ullrich